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  • Zulassungsbescheinigung
  • Fahrzeugbrief (bei Papierformat)
  • Ausweisdokumente
  • Vorderes und hinteres Kennzeichen

Fehlen diese Unterlagen, muss eine Ersatzdokumentation vorgelegt werden:

  • Originalanzeige der Polizeibehörden im Falle von Verlust, Zerstörung oder Diebstahl
  • Originalprotokoll oder Urteil der zuständigen Behörden im Falle von Entzug wegen nicht erfolgter Hauptuntersuchung, Beschlagnahmung oder Einziehung
  • Kopie der Steuernummer und eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) des Fahrzeughalters

Wird das Fahrzeug durch eine andere Person als den Halter abgegeben, sind zusätzlich vorzulegen:

Für Leasingfahrzeuge

  • Erklärung der Leasinggesellschaft als eingetragene Eigentümerin, die die Verschrottung des Fahrzeugs genehmigt

Fahrzeug auf eine verstorbene Person zugelassen

  • Eigenständige Erklärung an Eides statt, ausgestellt von einem erbberechtigten Angehörigen, der befugt ist, über das Fahrzeug zu verfügen

Unsere Zertifizierungen belegen das stetige Engagement von ERAC, sichere, transparente und umweltfreundliche Autoverwertungsdienste zu gewährleisten.

ISO 14001-ZertifikatHerunterladen
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