Fehlen diese Unterlagen, muss eine Ersatzdokumentation vorgelegt werden:
- Originalanzeige der Polizeibehörden im Falle von Verlust, Zerstörung oder Diebstahl
- Originalprotokoll oder Urteil der zuständigen Behörden im Falle von Entzug wegen nicht erfolgter Hauptuntersuchung, Beschlagnahmung oder Einziehung
- Kopie der Steuernummer und eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) des Fahrzeughalters
Wird das Fahrzeug durch eine andere Person als den Halter abgegeben, sind zusätzlich vorzulegen:
- Ausweisdokument des Beauftragten
- formlos unterzeichnete Vollmacht des Fahrzeughalters
Für Leasingfahrzeuge
- Erklärung der Leasinggesellschaft als eingetragene Eigentümerin, die die Verschrottung des Fahrzeugs genehmigt
Fahrzeug auf eine verstorbene Person zugelassen
- Eigenständige Erklärung an Eides statt, ausgestellt von einem erbberechtigten Angehörigen, der befugt ist, über das Fahrzeug zu verfügen









